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PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE

Dr. Dipl. Psych. Tanja Birk

Psychologische Psychotherapeutin

Therapieabläufe

Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass Sie oder Ihr Kind bei meiner Kollegin und mir gut aufgehoben sind, dann kontaktieren Sie uns. Hierbei stehen Ihnen unsere telefonische Sprechzeiten dienstags und freitags von 9:30 bis 10:00 Uhr sowie montags von 13:00 bis 13:40 Uhr zur Verfügung: Telefon 089 988363. Oder Sie schicken uns eine Mail.

Wir bieten mit Einführung der Strukturreform für Psychotherapie seit April 2017 wöchentlich Termine zur sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde an. Hier können Sie bei uns kurzfristig innerhalb von ein bis drei Sitzungen eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik sowie eine Empfehlung zur Weiterbehandlung erhalten. Unter Umständen kann zunächst eine Akuttherapie (max. 12 Stunden) als Krisenintervention erforderlich sein und bei entsprechender Kapazität auch von uns angeboten werden.

„Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.“

Chinesische Weisheit

Ist eine Psychotherapie sinnvoll und stehen uns Therapieplätze zur Verfügung, schließen sich an die Psychotherapeutische Sprechstunde zwei bis maximal vier (bei Kindern max. sechs) sog. probatorische Sitzungen an. Diese dienen dazu, alle benötigten Informationen für den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu erheben. Hierfür wird ein Gutachten unsererseits formuliert, welches die Ergebnisse der probatorischen Phase (aktuelle Symptomatik, Biographische und Krankheitsanamnese, Diagnose, Verhaltensanalyse, Therapieziele und Maßnahmen) beinhaltet. Zusätzlich wird auch eine Konsiliaruntersuchung von einem ärztlichen Kollegen gefordert. Generell kann, je nach Symptomatik, eine Kurzzeittherapie (24 Stunden, bei Kindern plus 6 Bezugspersonen stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden, bei Kindern plus 15 Bezugspersonenstunden) beantragt werden.

Nach Genehmigung beginnt die eigentliche therapeutische Phase, der veränderungsbezogene Teil der Therapie. Die Therapiestunden finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern jeweils 50 min. Bei Expositionsübungen oder in Krisensituationen können auch größere Zeiteinheiten pro Woche erforderlich sein. Generell handelt es sich um Einzelsitzungen. Bezugspersonen können jedoch auch integriert werden. Insbesondere in der Kindertherapie ist eine regelmäßige Teilnahme der Eltern an der Therapie sehr sinnvoll.

Die beantragte Stundenanzahl dient lediglich als Kontingent. Es werden so viele Stunden davon in Anspruch genommen, wie der Patient zur Wiederherstellung seiner psychischen Gesundheit benötigt. Bei leichteren Symptomen können auch weniger Sitzungen zum Behandlungserfolg führen. In begründeten Fällen können Verlängerungen bis zu maximal 80 Stunden initiiert werden.

Am Ende der Therapie werden die Intervalle zwischen den Sitzungen größer. Die Therapie „wird ausgeschlichen“. Gelerntes Handwerkzeugs dient fortan zur Selbsthilfe und Stabilisation des Erreichten.

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